Rentenversicherung beleihen
Jahr für Jahr kommen in Deutschland tausende Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten. Die Gründe hierfür sind äußerst vielfältig, Arbeitslosigkeit und Scheidungen stehen dabei jedoch ganz oben auf der Liste. Der wohl am häufigsten gewählte Ausweg aus dieser Misere ist wohl die Aufnahme eines Kredits.
Sollte man jedoch beispielsweise im Besitz einer Rentenversicherung sein, so kann ein zusätzlicher Weg darin bestehen die Rentenversicherung zu beleihen um zumindest kurzfristig an zusätzliches Kapital zu gelangen. Wenn sie eine Rentenversicherung beleihen, erhalten sie quasi einen Kredit aus dem bisher in die Rentenversicherung einbezahlten Guthaben. Die Versicherungspolice fungiert in diesem Fall meist als Sicherheit für diesen Kredit. Der Versicherungsschutz bleibt davon in der Regel unberührt, wird jedoch in vielen Fällen um die Höhe des Kredits reduziert. Es sollte beachtet werden, dass die Zinssätze bei der Beleihung einer Rentenversicherung direkt beim Versicherungsgeber unter Einbeziehung aller Gebühren denen eines herkömmlichen Ratenkredits ähneln können.
Eine echte Alternative stellen daher oft die sogenannten Zweitmarktanbieter dar. Diese bieten zum Teil erheblich bessere Konditionen als der Versicherungsgeber selbst und sind auch was die Tilgung angeht meist wesentlich flexibler. In der Regel kommt bei einer Beleihung über einen Zweitmarktanbieter eine Bank ins Spiel, welche die Auszahlung des Kredits übernimmt und im Gegenzug die Versicherungspolice der Rentenversicherung als Sicherheit erhält.
Sollte dieser Weg der Geldbeschaffung für sie in Frage kommen, sollten also auch externe Anbieter in Betracht gezogen werden und alle Anbieter mit ihren Zinssätzen, möglicher Höhe der Auszahlung und sonstigen Konditionen sorgfältig verglichen werden bevor sie ihre Rentenversicherung dann endgültig beleihen.