Rentenversicherung kündigen


Es gibt eine ganze Reihe an Situationen wie beispielsweise Arbeitslosigkeit oder Scheidung in welchen die Raten für eine in der Vergangenheit abgeschlossene Rentenversicherung nicht mehr bezahlt werden können, oder das bereits eingezahlte Kapital an anderer Stelle vielleicht besser eingesetzt werden könnte.

In diesem Fall kommt den meisten Menschen als erstes die Kündigung der Rentenversicherung in den Sinn. Im Falle einer Kündigung der Rentenversicherung erhalten sie dann den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt.

Dieser Rückkaufswert errechnet sich aus Wert am Ende der Versicherung und den bis dahin noch zu leistenden Zahlungen. Im Normalfall beinhaltet der Versicherungsvertrag eine Rückkaufswerttabelle in welcher der Rückkaufswert zu allen möglichen Kündigungsterminen vereinbart ist. Gerade bei einer kurzen Laufzeit kann es vorkommen, dass der Rückkaufswert einer Rentenversicherung niedriger ist als die bis dahin eingezahlten Beiträge. Dies erklärt sich zum Teil durch die vor allem zu Beginn anfallenden hohen Verwaltungs- und Provisionskosten der Versicherer.

Eine alternative zur Kündigung einer Rentenversicherung ist deren Verkauf. Im Fall eines Verkaufs einer Rentenversicherung wird die Versicherung vom Käufer quasi weitergenutzt, weshalb keine Kosten für eine vorzeitige Kündigung anfallen. Ein Teil dieser finanziellen Vorteile wird meist in Form einer höheren Auszahlung an die Verkäufer weitergegeben, was für diese eine erhebliche Mehreinnahme im Vergleich zur Kündigung bedeutet.