Rückkaufswert einer Rentenversicherung
Wenn Verbraucher sich mit dem Gedanken tragen, ihre private Rentenversicherung vor Ablauf zu kündigen, dann sind meist finanzielle Schwierigkeiten ein Grund dafür. Allerdings sind solche Überlegungen niemals von Erfolg gekrönt wenn man bedenkt, dass natürlich nicht die vereinbarte Auszahlungssumme zur Auszahlung gelangt. Ebenso wenig erhält der Versicherte bei der Kündigung seiner Rentenversicherung seine bisher eingezahlten Beiträge zurück.
Vielmehr ist es so, dass die Versicherungsgesellschaft einen so genannten Rückkaufwert bildet, den der Versicherte bei Kündigung seiner Rentenversicherung ausgezahlt bekommt. Dabei sei vorweg gesagt, dass eine Rentenversicherung mindestens zwei bis drei Jahre beitragspflichtig gelaufen sein muss, damit dem Versicherten überhaupt ein Rückkaufwert ausgezahlt werden kann. Und auch die nächsten zwei bis drei Jahre danach erhöht sich der Rückkaufwert nur sehr langsam, da sämtliche Kosten, die mit dem Abschluss der Rentenversicherung entstanden sind, auf den Beginn des Vertrages verlegt werden.
Insofern setzt sich der Rückkaufwert zusammen aus den eingezahlten Beiträgen inklusive der bereits erwirtschafteten Zinsen und Überschussbeteiligungen abzüglich der Kosten für den Vertragsabschluss, den laufenden Kosten des Versicherungsunternehmens sowie vorzeitiger Versicherungsausfälle im Allgemeinen.
Hinzu kommt, dass die erhaltende Summe aus der gekündigten Rentenversicherung dem Finanzamt bei der Steuererklärung angegeben werden muss und somit unter Umständen sich daraus sogar noch eine steuerliche Nachforderung ergeben kann.
Da eine vorzeitige Kündigung einer Rentenversicherung insofern immer mit Verlusten einhergeht, sollte dieser Schritt sorgsam überlegt werden. Zu empfehlen wäre als Alternative z. B. der Verkauf der Rentenversicherung oder eine eine Beitragsfreistellung. Diese schmälert zwar auch die Ablaufleistung, der Versicherte behält aber seinen Anspruch auf Auszahlung der Rente.